Erfahrungen & Bewertungen zu KFZ Sachverständigenbüro Ferreri

0 Euro für Unfallgutachten?

Von Ferreri für alle Fahrzeuge (bei eigener Unschuld)

Jetzt zu Unfallgutachten beraten lassen!

Ablauf:

Ferreris Formel mit Regulierungsturbo

1. Schritt:

Kfz-Sachverständigen Ferreri anrufen, ggf. direkt am Unfallort für sofortige Hilfestellung (24/7).

2. Schritt:

Terminvereinbarung für Begutachtung: flexibel vor Ort oder im Kfz-Sachverständigenbüro.

3. Schritt

Erstellung des Unfallgutachtens und Versand an die eintrittspflichtige Versicherung.

4. Schritt

Begleitung bis zum Abschluss: Reparatur oder Auszahlung (fiktive Abrechnung) laut Gutachten.

Unabhängige Expertenhilfe für 100 % Schadenersatz hier beauftragen!

Hilfe gefällig? Wir managen Ihren Unfallschaden!

Sie sind unverschuldet in einen Unfall im Raum Donaueschingen verwickelt? Hier kommt mit einem versicherungsunabhängigen Unfallgutachten die Lösung für alle Probleme. Werden Sie für Ihre umfangreichen Rechte aktiv, ein Schadengutachten kommt nicht von allein – ein Ersatzwagen durch Ferreri-Service schon. Die Versicherung des Unfallgegners ist definitiv der falsche Ansprechpartner, um Ihre Ansprüche beziffern zu lassen.

0 Euro für Geschädigte:

Kosten für Unfallgutachten

Verkehrsunfall selbst verschuldet:

die Kosten der Gegenseite trägt die eigene Haftpflichtversicherung. Für den Blechschaden am eigenen Fahrzeug greift eine Vollkaskoversicherung (ggf. auch für anfallende Gutachtenkosten im Kaskofall, Weisungsrecht beachten).

Autounfall durch Fremdverschulden:

Bei einem Haftpflichtschaden ist die gegnerische Autoversicherung nicht weisungsberechtigt. Sie muss ein Unfallgutachten zahlen, sobald mehr als ein Bagatellschaden vorliegen. Unsicher? Wir prüfen das!

Schuldfrage ist aktuell noch ungeklärt:

Denken Sie am Unfallort an eine umfassende Beweissicherung mit Unfallbericht etc. zur Beweissicherung. Bei Teilschuld übernehmen Kfz-Versicherungen Kosten für Schadengutachten anteilig je nach Haftungsquote.

Kundenbewertungen

5 Sterne, die uns als Unfallgutachter extrem freuen:

Jetzt Kontakt aufnehmen:

Ihr 5-Sterne-Kfz-Gutachter

Kopf hoch nach Autounfall: Ich bin für Sie da! Ihr sachverständiger Unfallgutachter André Ferreri

Kfz Unfallgutachter Ferreri:

Damit die Regulierung schnell erledigt ist!

Wir verstehen uns nicht nur als kraftfahrzeugtechnische, sondern vor allem auch als menschliche, serviceorientierte Problemlöser für Unfallgeschädigte. Jahrelange Erfahrungen, eine Prüfhalle mit modernster Technik (u. a. 3D Karosserievermessung & Achsvermessung), Zertifizierungen, höchste Kundenzufriedenheit und zertifizierte Fachkompetenz zeigen Ihnen, warum Sie mit dem Ferreri unter den Kfz-Sachverständigen im Großraum Donaueschingen (Schwarzwald-Baar-Kreis) die beste Gutachterwahl treffen.

Häufige Fragen

Diese Antworten helfen Ihnen!

Nach unverschuldetem Verkehrsunfall ist ein Schadengutachten kostenlos (Ausnahme: Bagatellschäden). Sie unterschreiben eine Abtretungserklärung, wir rechnen direkt mit der eintrittspflichtigen Haftpflicht-Versicherung ab. Grundsätzlich steigen die Gutachtenkosten verursachungsgerecht mit der Schadenhöhe.

Die Ferreri Formel ist denkbar einfach: Sie müssen nach Unfall nur Kontakt aufnehmen, ab diesem Moment wird alles in Ihrem Interesse laufen. Mit unserem Ersatzwagen-Service sind Sie schnell wieder mobil. Klingt gut? Dann sprechen wir uns gleich: 0771 89880720.

Der Unfallgeschädigte hat das Recht, ein unabhängiges Unfallgutachten für die Schadenregulierung erstellen zu lassen. Es herrscht kein Weisungsrecht: Sie müssen und sollten nicht auf einen Anruf der Versicherung des Unfallverursachers warten. Bei Selbstverschulden übernimmt die Versicherung die Regie.

Bei eigener Unschuld und überschrittener Bagatellschadengrenze muss die gegnerische Versicherung die Gutachterkosten für den Fahrzeugschaden komplett übernehmen. Das gilt auch für das Rechtsanwaltshonorar, falls Sie Rechtsbeistand hinzuziehen. Bei Anspruch auf Schmerzensgeld ist das dringend zu empfehlen.

Mit pauschalen, unbegründeten Einwänden nicht: Etwaige Fehler müssten konkret belegt werden, auch Kürzungen haben oft keinen Bestand. Versicherungen können das Gutachten nicht einfach anfechten oder eine Nachbesichtigung fordern. Wir unterstützen Sie in allen denkbaren Szenarien.

Ja, Sie müssen den Schaden am Fahrzeug nicht zwangsläufig reparieren lassen. Auf Basis des Unfallgutachtens steht Ihnen auch die fiktive Abrechnung offen. Sie haben das Recht, sich den Unfallschaden auszahlen zu lassen (gilt übrigens auch für die Kaskoversicherung).

Es gibt keine konkreten gesetzlichen Fristen, im eigenen Interesse und aufgrund der Schadenminderungspflicht sollten Sie aber so schnell wie möglich aktiv werden. Der Unfallverursacher jedenfalls hat den Schaden seiner Versicherung schnellstmöglich zu melden. Mehr als 7 Tage hat er laut Versicherungsvertragsrecht auf keinen Fall.

Sobald es um Schmerzensgeldansprüche und Versicherungskürzungen geht, sollten Sie auf einen Anwalt definitiv nicht verzichten. Das müssen Sie auch gar nicht, denn die Gegenseite muss auch diese Kosten tragen. Wir vermitteln Ihnen aus unserem Netzwerk den richtigen Kontakt.

Checkliste zu Rechten nach unverschuldetem Unfall

Wir machen einen Haken hinter jeden Punkt!

Was steht drin?

Inhalt eines Unfallgutachtens

Unsere Leistungen

Achtung, Kürzungsversuche:

Wir warnen Sie vor Versicherungstricks!

Ergreifen Sie sofort mit dem Ferreri unter den unabhängigen Kfz Gutachtern die Initiative und lassen Sie die folgenden „Argumente“ erst gar nicht aufkommen:

„Aber die Werkstatt macht doch einen Kostenvoranschlag“

Sie haben Anspruch auf ein kostenloses Unfallgutachten! Sie sollten diesen unbedingt nutzen. Solange die Schadenhöhe nicht bekannt ist, sollten Sie sich auf nichts einlassen. Ein Kostenvoranschlag geht nur auf Reparaturkosten ein. Die Inhalte eines Sachverständigengutachtens gehen wie gezeigt sehr viel weiter.

„Aber die Versicherung braucht doch nur einen KVA“

Wenn die gegnerische Versicherung mit diesem Vorschlag kommt, möchte Sie nur auf Ihre Kosten sparen! Denn ein Unfallgutachten ist für sie wesentlich teurer. Sie wissen es nun besser und sind durch unser Kfz-Sachverständigenbüro gewarnt!

Wann bekomme ich mein Geld?

Am schnellsten mit Unfallgutachten

Die übliche Schadenregulierungsdauer erstreckt sich auf einen Zeitraum von 4 bis 8 Wochen. Durch eine Reparaturkostenübernahmeerklärung bzw. die Freigabe der Reparatur durch die Versicherung können Sie Ihr Fahrzeug sehr oft deutlich schneller wieder nutzen oder bei Totalschaden eine Ersatzbeschaffung realisieren.

Nach 8 Wochen sollten Zahlungen für die merkantile Wertminderung und Nutzungsausfall je nach Ausfallzeit auf Ihrem Konto sein. Wenn nicht, sind wir bei der nächsten Frage …

Vorsicht:

Kein Unfallgutachten in diesen Fällen erstellen lassen

Unsicher? Wir beraten Sie individuell im Schadensfall. Im Bereich der Bagatellschadengrenze kann ein Kurzgutachten eine sinnvolle Alternative sein. Vorteil: Auch Kurzgutachten sind beweissichernd.

Unser Einsatzgebiet:

Raum Donaueschingen (Schwarzwald-Baar-Kreis)

Unser Einsatzgebiet erstreckt sich im Großraum Donaueschingen bzw. im Schwarzwald-Baar-Keis. Wir kommen auch zu Ihnen, wenn Sie nach Autounfall Hilfe brauchen.

Sie kennen jetzt Ihre Rechte und wissen, warum Sie ein Schadengutachten brauchen. Über Kosten brauchen Sie sich bei einem Haftpflichtschaden gar keine Gedanken machen. Wir regeln alles und sorgen dafür, dass alle legitimen Schadenersatzansprüche auf Ihre Abrechnung bzw. Ihr Konto kommen.