0 Euro für Unfallgutachten?
Von Ferreri für alle Fahrzeuge (bei eigener Unschuld)
- 24h im Schadensfall erreichbar
- eigene Prüfhalle mit modernster Technik
- wir kennen alle Versicherungstricks!
- mehr als 12.000 Gutachten erstellt
Jetzt zu Unfallgutachten beraten lassen!

Start | Leistungen | Unfallgutachten
Ablauf:
Ferreris Formel mit Regulierungsturbo
1. Schritt:
Kfz-Sachverständigen Ferreri anrufen, ggf. direkt am Unfallort für sofortige Hilfestellung (24/7).
2. Schritt:
Terminvereinbarung für Begutachtung: flexibel vor Ort oder im Kfz-Sachverständigenbüro.
3. Schritt
Erstellung des Unfallgutachtens und Versand an die eintrittspflichtige Versicherung.
4. Schritt
Begleitung bis zum Abschluss: Reparatur oder Auszahlung (fiktive Abrechnung) laut Gutachten.
Unabhängige Expertenhilfe für 100 % Schadenersatz hier beauftragen!
Hilfe gefällig? Wir managen Ihren Unfallschaden!
Sie sind unverschuldet in einen Unfall im Raum Donaueschingen verwickelt? Hier kommt mit einem versicherungsunabhängigen Unfallgutachten die Lösung für alle Probleme. Werden Sie für Ihre umfangreichen Rechte aktiv, ein Schadengutachten kommt nicht von allein – ein Ersatzwagen durch Ferreri-Service schon. Die Versicherung des Unfallgegners ist definitiv der falsche Ansprechpartner, um Ihre Ansprüche beziffern zu lassen.

0 Euro für Geschädigte:
Verkehrsunfall selbst verschuldet:
die Kosten der Gegenseite trägt die eigene Haftpflichtversicherung. Für den Blechschaden am eigenen Fahrzeug greift eine Vollkaskoversicherung (ggf. auch für anfallende Gutachtenkosten im Kaskofall, Weisungsrecht beachten).
Autounfall durch Fremdverschulden:
Bei einem Haftpflichtschaden ist die gegnerische Autoversicherung nicht weisungsberechtigt. Sie muss ein Unfallgutachten zahlen, sobald mehr als ein Bagatellschaden vorliegen. Unsicher? Wir prüfen das!
Schuldfrage ist aktuell noch ungeklärt:
Denken Sie am Unfallort an eine umfassende Beweissicherung mit Unfallbericht etc. zur Beweissicherung. Bei Teilschuld übernehmen Kfz-Versicherungen Kosten für Schadengutachten anteilig je nach Haftungsquote.
Kundenbewertungen
5 Sterne, die uns als Unfallgutachter extrem freuen:
Jetzt Kontakt aufnehmen:
Ihr 5-Sterne-Kfz-Gutachter
- schnell
- effizient
- zuverlässig
- erfahren
- fachkundig
Kopf hoch nach Autounfall: Ich bin für Sie da! Ihr sachverständiger Unfallgutachter André Ferreri

Kfz Unfallgutachter Ferreri:
Damit die Regulierung schnell erledigt ist!
Wir verstehen uns nicht nur als kraftfahrzeugtechnische, sondern vor allem auch als menschliche, serviceorientierte Problemlöser für Unfallgeschädigte. Jahrelange Erfahrungen, eine Prüfhalle mit modernster Technik (u. a. 3D Karosserievermessung & Achsvermessung), Zertifizierungen, höchste Kundenzufriedenheit und zertifizierte Fachkompetenz zeigen Ihnen, warum Sie mit dem Ferreri unter den Kfz-Sachverständigen im Großraum Donaueschingen (Schwarzwald-Baar-Kreis) die beste Gutachterwahl treffen.
Wie viel kostet ein Unfallgutachten?
Wie ist der Ablauf eines Unfallgutachtens?
Die Ferreri Formel ist denkbar einfach: Sie müssen nach Unfall nur Kontakt aufnehmen, ab diesem Moment wird alles in Ihrem Interesse laufen. Mit unserem Ersatzwagen-Service sind Sie schnell wieder mobil. Klingt gut? Dann sprechen wir uns gleich: 0771 89880720.
Wer beauftragt den Gutachter nach Verkehrsunfall?
Der Unfallgeschädigte hat das Recht, ein unabhängiges Unfallgutachten für die Schadenregulierung erstellen zu lassen. Es herrscht kein Weisungsrecht: Sie müssen und sollten nicht auf einen Anruf der Versicherung des Unfallverursachers warten. Bei Selbstverschulden übernimmt die Versicherung die Regie.
Wer zahlt Gutachten bei unverschuldetem Unfall?
Bei eigener Unschuld und überschrittener Bagatellschadengrenze muss die gegnerische Versicherung die Gutachterkosten für den Fahrzeugschaden komplett übernehmen. Das gilt auch für das Rechtsanwaltshonorar, falls Sie Rechtsbeistand hinzuziehen. Bei Anspruch auf Schmerzensgeld ist das dringend zu empfehlen.
Kann die Versicherung das Gutachten ablehnen?
Mit pauschalen, unbegründeten Einwänden nicht: Etwaige Fehler müssten konkret belegt werden, auch Kürzungen haben oft keinen Bestand. Versicherungen können das Gutachten nicht einfach anfechten oder eine Nachbesichtigung fordern. Wir unterstützen Sie in allen denkbaren Szenarien.
Kann ich mir den Schaden auszahlen lassen?
Ja, Sie müssen den Schaden am Fahrzeug nicht zwangsläufig reparieren lassen. Auf Basis des Unfallgutachtens steht Ihnen auch die fiktive Abrechnung offen. Sie haben das Recht, sich den Unfallschaden auszahlen zu lassen (gilt übrigens auch für die Kaskoversicherung).
Gibt es Fristen für die Gutachtenerstellung?
Es gibt keine konkreten gesetzlichen Fristen, im eigenen Interesse und aufgrund der Schadenminderungspflicht sollten Sie aber so schnell wie möglich aktiv werden. Der Unfallverursacher jedenfalls hat den Schaden seiner Versicherung schnellstmöglich zu melden. Mehr als 7 Tage hat er laut Versicherungsvertragsrecht auf keinen Fall.
Benötige ich einen Anwalt für die Schadensabwicklung?
Sobald es um Schmerzensgeldansprüche und Versicherungskürzungen geht, sollten Sie auf einen Anwalt definitiv nicht verzichten. Das müssen Sie auch gar nicht, denn die Gegenseite muss auch diese Kosten tragen. Wir vermitteln Ihnen aus unserem Netzwerk den richtigen Kontakt.

Checkliste zu Rechten nach unverschuldetem Unfall
- freie Gutachterwahl, kein Weisungsrecht durch Versicherer
- Kosten für Gutachten & Anwalt übernimmt die Gegenseite
- Werkstattreparatur laut Schadengutachten oder Auszahlung
- Schadenersatz für unfallbedingte Wertminderung (Unfallfahrzeuge sind weniger wert)
- Nutzungsausfallentschädigung oder alternativ Ersatzwagen
- Schmerzensgeld bei unfallbedingter Verletzung
- Erstattung einer Auslagenpauschale
- Instandsetzung in Markenwerkstatt, wenn das Fahrzeug nicht älter als 3 Jahre laut BGH ist
Was steht drin?
- umfangreiche, gerichtstaugliche Beweissicherung mit Fotodokumentation
- Auflistung wichtiger Fahrzeugdaten, Hinweise zur Ausstattung bzw. werterhöhender Sonderausstattung
- Zustandsbeschreibung, Auflistung aller unfallbedingten Schäden (ggf. auch Alt- & Vorschäden)
- Kalkulation der Reparaturkosten durch Sachverständigen
- Reparatur- oder Totalschaden? Wirtschaftlichkeitseinschätzung durch Herleitung von Wiederbeschaffungswert & Restwert
- Festlegung von Reparaturweg & Reparaturdauer (=> Basis für Nutzungsausfall)
- Berechnung des unfallbedingten Minderwertes (Schadenersatz für geringeren Fahrzeugwert)
- Bestimmung der Nutzungsausfallentschädigung oder Dauer der Mietwagennutzung
- Hinweise zur eventuellen Ausweitung der Instandsetzungskosten: Dieses Prognoserisiko tragen Geschädigte dank Unfallgutachten nicht!
Unsere Leistungen
Unfall- und Schadengutachten
Wir erstellen ein qualifiziertes Unfallgutachten im Fall eines Haftpflichtschadens, sichern Beweise und übernehmen die Schadensabwicklung mit der Versicherung des Unfallverursachers. Für Sie als Geschädigten sogar kostenfrei!
Wertgutachten
Sie möchten vorm Verkauf wissen, was Ihr Fahrzeug aktuell wert ist? Oder Sie fragen sich, ob das vermeintliche Gebrauchtwagen-Schnäppchen sein Geld wert ist? Wir erstellen belastbare Wertgutachten, mit Spezialisierung auf Oldtimer.
Wohnmobil Gutachten
Spezielle Fahrzeuge benötigen spezielle Expertise. Wir kennen uns mit Caravaning-Fahrzeugen bestens aus – sowohl für Wertgutachten als auch für Schadengutachten nach einem Unfall.
Gutachten für Sportwagen
Sportwagen sind eine Klasse für sich. Mit Begeisterung, Leidenschaft und Know-how widmen wir uns diesen besonderen Fahrzeugen. Ihr Schatz ist bei uns in besten Händen!
3D-Karosserievermessung
Mit unserem hochmodernen 3D-Karosserievermessungs-Gerät können wir auch kleinere und mittlere Karosserieschäden exakt diagnostizieren und den fachgerechten Reparaturablauf festlegen und berechnen.
3D-Achsvermessung
Ein ideal eingestelltes Fahrwerk bietet viele Vorteile: weniger Reifenverschleiß, geringerer Kraftstoffverbrauch, besseres Fahrverhalten. Mit unserer modernen 3D-Achsvermessung erhalten wir höchst exakte Ergebnisse.
Achtung, Kürzungsversuche:
Wir warnen Sie vor Versicherungstricks!
Ergreifen Sie sofort mit dem Ferreri unter den unabhängigen Kfz Gutachtern die Initiative und lassen Sie die folgenden „Argumente“ erst gar nicht aufkommen:
„Aber die Werkstatt macht doch einen Kostenvoranschlag“
Sie haben Anspruch auf ein kostenloses Unfallgutachten! Sie sollten diesen unbedingt nutzen. Solange die Schadenhöhe nicht bekannt ist, sollten Sie sich auf nichts einlassen. Ein Kostenvoranschlag geht nur auf Reparaturkosten ein. Die Inhalte eines Sachverständigengutachtens gehen wie gezeigt sehr viel weiter.
„Aber die Versicherung braucht doch nur einen KVA“
Wenn die gegnerische Versicherung mit diesem Vorschlag kommt, möchte Sie nur auf Ihre Kosten sparen! Denn ein Unfallgutachten ist für sie wesentlich teurer. Sie wissen es nun besser und sind durch unser Kfz-Sachverständigenbüro gewarnt!
Wann bekomme ich mein Geld?
Die übliche Schadenregulierungsdauer erstreckt sich auf einen Zeitraum von 4 bis 8 Wochen. Durch eine Reparaturkostenübernahmeerklärung bzw. die Freigabe der Reparatur durch die Versicherung können Sie Ihr Fahrzeug sehr oft deutlich schneller wieder nutzen oder bei Totalschaden eine Ersatzbeschaffung realisieren.
Nach 8 Wochen sollten Zahlungen für die merkantile Wertminderung und Nutzungsausfall je nach Ausfallzeit auf Ihrem Konto sein. Wenn nicht, sind wir bei der nächsten Frage …

Vorsicht:
Kein Unfallgutachten in diesen Fällen erstellen lassen
Unsicher? Wir beraten Sie individuell im Schadensfall. Im Bereich der Bagatellschadengrenze kann ein Kurzgutachten eine sinnvolle Alternative sein. Vorteil: Auch Kurzgutachten sind beweissichernd.
- nur Bagatellschaden (geringe Schadenshöhe bis max. 1.000 EUR Reparaturkosten)
- Kaskoschaden: Das Gutachten muss die Versicherung in Auftrag geben
- Schuld unter Unfallbeteiligten strittig, hohe Haftungsquote droht: In diesem Fall nachrechnen, welche Kosten bei Ihnen bleiben.
Unser Einsatzgebiet:
Raum Donaueschingen (Schwarzwald-Baar-Kreis)
Unser Einsatzgebiet erstreckt sich im Großraum Donaueschingen bzw. im Schwarzwald-Baar-Keis. Wir kommen auch zu Ihnen, wenn Sie nach Autounfall Hilfe brauchen.
Sie kennen jetzt Ihre Rechte und wissen, warum Sie ein Schadengutachten brauchen. Über Kosten brauchen Sie sich bei einem Haftpflichtschaden gar keine Gedanken machen. Wir regeln alles und sorgen dafür, dass alle legitimen Schadenersatzansprüche auf Ihre Abrechnung bzw. Ihr Konto kommen.