500 Euro Nutzungsausfallentschädigung?
Dieser Betrag (Beispiel) könnte Ihnen zustehen!
- Veröffentlicht: 05/03/2025
- Autor: André Ferreri
- Lesedauer: 5 Minuten

Kfz-Gutachter André Ferreri
Seit 2010 als Kfz-Gutachter tätig. Mitglied im VKS und DAT Expert Partner.
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Kurz & knapp:
Das Wichtigste zur Nutzungsausfallentschädigung
- Je nach Fahrzeugklasse sieht die Nutzungsausfalltabelle 23 bis 175 Euro pro Tag vor.
- Es sind Daten für mehr als 38.000 Fahrzeugmodelle verfügbar.
- Für Motorräder gibt es eine eigene Tabelle je nach Hubraum.
- Voraussetzungen: Nutzungswille & Nutzungsmöglichkeit müssen gegeben sein.
- Sie können sich für Nutzungsausfall oder einen Mietwagen entscheiden.
- Gezahlt wird Nutzungsausfall für den Zeitraum der Reparatur (= Ausfallzeit).
- Die Schadensminderungspflicht stellt eine Begrenzung dar.
- Angaben im Schadengutachten und die Werkstattrechnung sind maßgeblich.
- Bei Totalschaden gilt die Nutzungsentschädigung für die Wiederbeschaffungsdauer (ab Unfallzeitpunkt).
- Der Zweitwageneinwand der Versicherer greift nicht pauschal.
Häufige Fragen
Wie macht man die Nutzungsausfallentschädigung geltend?
Am einfachsten mit dem Ferreri unter den Kfz-Sachverständigen im Schwarzwald-Baar-Kreis. Auf Grundlage des Gutachtens können Sie die Nutzungsausfallentschädigung einfordern. Mit dem Gutachtenversand werden entsprechende Forderungen gestellt. Sie müssen als Geschädigter nichts weiter unternehmen. Ggf. vermitteln wir einen Fachanwalt zur Durchsetzung.
Kann ich Nutzungsausfallentschädigung und Mietwagen gleichzeitig beanspruchen?
Sie sind für entzogene Mobilität zu entschädigen, insofern sind Nutzungsausfallentschädigung und Ersatzfahrzeug als gleichwertig anzusehen. Eine kombinierte Nutzung ist möglich, siehe Urteil des OLG Düsseldorf (2007, Aktenzeichen I-1 U 151/06). Was nicht geht: Beides gleichzeitig in voller Höhe nutzen, sondern nur nacheinander.
Wie lange wird die Nutzungsausfallentschädigung bezahlt?
Entscheidend sind die Angaben im Schadensgutachten und wie lange der Unfallwagen tatsächlich in der Werkstatt stand. Von wenigen Tagen bis zu 16 Tagen bei wirtschaftlichem Totalschaden ist alles möglich. Das OLG Celle hat einer Klägerin sogar 26 Tage Nutzungsausfall zugesprochen.
Gilt die Nutzungsausfallentschädigung für gewerbliche Fahrzeuge?
Nutzungsausfallentschädigung für gewerblich genutzte Fahrzeuge ist ein komplexes Thema. Hier sollten Sie einen Anwalt für Verkehrsrecht einschalten. Eine Entschädigung kommt in Betracht, wenn das Fahrzeug als Verkehrsmittel nicht unmittelbar zur Gewinnerzielung eingesetzt wird (vergl. Urteil OLG Hamm Az. 9 U 257/98).
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Nutzungsausfalltabelle:
Grundlage zur Berechnung
Wir sagen Ihnen, in welche Gruppe Ihr Unfallfahrzeug einzuordnen ist und wie viel Nutzungsausfall Ihnen zusteht. Insgesamt gibt es elf Entschädigungsgruppen:
Entschädigungsgruppe | Beispiel Fahrzeug | Entschädigung pro Tag |
---|---|---|
A | Smart, Renault Twingo | 23 Euro |
B | VW Polo, Skoda Fabia | 29 Euro |
C | Mercedes Benz A140 | 35 Euro |
D | Ford Focus, Volvo S40 | 38 Euro |
E | VW Passat Variant | 43 Euro |
F | Ford Galaxy | 50 Euro |
G | Audi A6 2.0 | 59 Euro |
H | Volvo V70 | 65 Euro |
J | Porsche Boxter | 79 Euro |
K | BMW M3 Cabrio | 119 Euro |
L | Porsche 911 Turbo | 175 Euro |
Quelle: Eurotax-Schwacke
Definition:
Was ist eine Nutzungsausfallentschädigung (Kfz)?
Können Sie Ihren Unfallwagen reparaturbedingt nicht nutzen, stellt das laut BGH einen ersatzfähigen Vermögensschaden dar. Die Versicherung des Unfallverursachers muss eine Nutzungsausfallentschädigung oder Mietwagenkosten zahlen. Der Wert aus der Nutzungsausfalltabelle (Eurotax-Schwacke nach Sanders, Küppersbusch & Danners) wird mit den Tagen (Ausfallzeit) multipliziert, siehe Beispiel unten. Bei Totalschaden können es 14 bis 16 Tage sein (Überlegungsfrist und Zeitraum der Gutachtenerstellung zählen mit zur Dauer der Reparatur).
Rechenbeispiel:
Wie viel Nutzungsausfall bekomme ich?
Nehmen wir an, Sie fahren einen VW Passt Variant aus Gruppe F mit einem Tagessatz von 50 Euro. Dann sind das in Summe bei einer Reparaturdauer von 10 Tagen 500 Euro für die Nutzungsausfallentschädigung. Diese kommen zu Kosten für Reparaturen, Schadenersatz für die unfallbedingte Wertminderung etc. hinzu! Mit einem Kostenvoranschlag wäre diese Summe nicht auf der Abrechnung gelandet.
Fahrzeug:
VW Passt Variant
Entschädigungsgruppe:
F
Tagessatz:
50 Euro
Reparaturdauer:
10 Tage
Nutzungsausfallentschädigung:
500 Euro
Kürzungen?
Je älter, desto weniger Nutzungsausfallentschädigung
Ist der Unfallwagen 5 bis 10 Jahre alt, erfolgt der Abzug um eine Fahrzeuggruppe. Ab 10 Jahren können es auch 2 Gruppen oder die Reduzierung auf die Vorhaltekosten sein. Ansprüche von Geschädigten sinken mit dem Fahrzeugalter. Versicherer argumentieren dann gegenüber Geschädigten mit einer Wertsteigerung durch erfolgte Reparaturen.
Wie funktioniert die Nutzungsausfallentschädigung?
Welche Rechte habe ich auf die Nutzungsausfallentschädigung gegenüber der Versicherung? Sie stellt einen ersatzpflichtigen Teil der Gesamtschadenregulierung dar. Wir haben diesen als neutrale Kfz-Gutachter fest im Blick und werden ihn „automatisch“ für Ihr Auto berücksichtigen.
Ihre Ansprüche sind aus dem Gutachten ableitbar, Sie müssen sich dank Ferreris Gutachterservice & Netzwerk um nichts gesondert kümmern. Nach 4 bis 8 Wochen sollten Sie im Rahmen der üblichen Schadenregulierungsdauer einen entsprechenden Zahlungseingang auf Ihrem Konto verbuchen können.
Voraussetzungen für Nutzungsausfallentschädigung nach Unfall?
Nutzungswille und Nutzungsmöglichkeit müssen gegeben sein. Sie müssen auf das Fahrzeug für die täglichen Wege angewiesen sein und es auch nutzen können. Das ist nicht der Fall, wenn Sie mit einer Verletzung im Krankenhaus liegen. Hierfür rücken dann Ansprüche auf Schmerzensgeld in den Fokus der Schadenregulierung (Stichwort Personenschaden).
Nutzungsausfallentschädigung trotz Zweitwagen?
Ja, eine Nutzungsausfallentschädigung ist trotz vorhandenem Zweitwagen als Umstand möglich, pauschale Versicherungseinwände greifen nicht. Gerichtsurteile bzw. die Rechtsprechung besagen in diesem Zusammenhang, dass allein das Vorhandensein eines Zweitwagens für dessen Nutzung bzw. einen Nutzungswillen spricht.
Wird der Zweitwagen regelmäßig von anderen Familienmitgliedern genutzt, muss die Haftpflichtversicherung dem Geschädigten eine Ausfallentschädigung für das verunfallte Fahrzeug gewähren.
Welche Dokumente benötigt man für die Nutzungsausfallentschädigung?
Sie brauchen als Geschädigter nach Verkehrsunfall im Wesentlichen ein Schadengutachten und die Reparaturrechnung der Werkstatt. Aus diesen beiden Nachweisen gehen die exakte Reparaturdauer für Ihr Fahrzeug und somit die Ausfallzeit für die Berechnung der Nutzungsausfallentschädigung hervor.

Checkliste:
Wann wird keine Nutzungsausfallentschädigung gewährt?
- Bei eigener Schuld bzw. Kaskoschaden: Hier gibt es keinen Nutzungsausfall.
- Mietwagen wird als Alternative für die gesamte Reparaturzeit genutzt.
- Für reine Freizeitfahrzeuge wie Quads (Motorräder ggf. ausgenommen.
- Bei Verletzung mit Fahrunfähigkeit fehlt die Nutzungsmöglichkeit als Voraussetzung.
- Bei Fahrzeugen, die deutlich älter als 10 Jahre sind, kann es schwierig werden.
Ferreris Gutachtertipp:
Bei Teilschuld am Verkehrsunfall ist eine Nutzungsausfallentschädigung vorzuziehen, da bei Mietwagennutzung eine Kostenbeteiligung drohen kann.
Wiederbeschaffung:
Nutzungsausfallentschädigung bei Totalschaden?
In diesem Fall erhalten Sie für die Dauer der Wiederbeschaffung Nutzungsausfall als Entschädigung für Ihr Fahrzeug, oft sind es in der Regulierungspraxis 14 bis 16 Tage. Aufgrund der Schadenminderungspflicht darf der Zeitraum nicht unnötig gestreckt werden. Wir beraten Sie individuell!
Eine Überlegungsdauer von 1 bis 3 Tagen wird mit berücksichtigt. Sie müssen sich insofern nicht sofort für einen Ersatzwagen entscheiden. Abmeldung und Kaufvertrag bzw. Anmeldung liefern belastbare Zeitwerte, um die Anzahl der Tage festzulegen.
Das Fazit:
Nutzungsausfallentschädigung kommt auf Ihre Schadensabrechnung
Unsere Mission ist erfüllt: Jetzt kennen und verstehen Sie das kompliziert klingende Wort „Nutzungsausfallentschädigung“. Es kann um mehrere hundert Euro gehen, in Fahrzeuggruppe L sprechen wir über 175 Euro Nutzungsausfallentschädigung je nach Fahrzeug pro Tag während der Reparatur. Es geht um viel Geld!